Kanzlei für Erbrecht Berlin, Fachanwalt für Erbrecht

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Kanzlei für Erbrecht Berlin, Fachanwalt für Erbrecht

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WF Frank & Partner ist eine Kanzlei für Erbrecht mit Kanzleisitz in Berlin und Niederlassungen in München und Hamburg. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht der Kanzlei in Berlin beraten in allen Fragen des Erbrechts, z.B. Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschaftssteuer, Doppelbesteuerung. Besondere Expertise haben wir im internationalen Erbrecht, insbesondere bei Bezügen zur USA (z.B. Florida, Kalifornien, New York), Kanada (Ontario, British Columbia), England, Australien, Neuseeland und Spanien. Herr Klinger, Fachanwalt für Erbrecht, ist dabei auf Erbprozesse und internationale Nachlassabwicklungen spezialisiert. Herr Frank, Fachanwalt für Erbrecht, ist auf deutsch-US-amerikanische Nachlassabwicklungen und Nachlassplanungen (insbesondere bei US-amerikanischen Trusts) und der steuerlichen Veranlagung spezialisiert. Herr Dr. Leithold, Fachanwalt für Erbrecht, ist auf internationales Nachlassabwicklungen und Erbfälle mit Bezügen zu Kalifornien spezialisiert. Herr Martinez Salinas ist auf deutsch-spanisches Erbrecht spezialisiert.